Nachdem der Städte- und Gemeindebund -StGB- NRW im November 2016 auf den Erlass des Ministerium für Inneres und Kommunales NRW hingewiesen (Az 11-38.04.06 vom 24.11.2016) hatte, verweist er jetzt in seiner Mitteilung -Recht, Personal, Organisation- vom 18.10.2017 unter Az. 18.1.2-001 auf die “Handreichungen des Verfassungsschutzes NRW zu Reichsbürgern”.
Diese Handreichungen und weiteres finden Sie zusammenfassend hier unter der Rubrik “Veröffentlichungen” des Landesverbandes.

Handreichungen des Verfassungsschutzes NRW zu Reichsbürgern