Der Landesbetrieb IT.NRW hat uns heute über die Planungen im Verfahren „Gemeinsames Vollstreckungsportal der Länder“ informiert. Wir geben diese Information hier an Sie weiter.
Auf Grund gesetzlicher Vorgaben – u.a. „Reparaturgesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung“ hier: Einsichtsbeschränkungen beim Schuldnerverzeichnis (§ 882f Abs. 2 ZPO) – und diversen technischen Änderungen ist es zwingend notwendig, eine XJustiz Versionsanpassung in den ZenVG Fachverfahren Ve§uv und forumSTAR und im Gemeinsames Vollstreckungsportal der Länder durchzuführen. Dies wurde auf der Sitzung des Pflege- und Entwicklungsverbundes Vollstreckungsportal am 05. Juni 2019 verbindlich beschlossen.

Geplant ist, diese XJustiz Versionsanpassung im 2. Quartal 2020 zu implementieren. Ein genauer Rollout-Termin wurde noch nicht abschließend festgelegt.

Nach der Produktivsetzung ist die Einlieferung von Schuldnerdatensätzen nur noch mit der XJustiz Version 1.20.1 möglich.

Sollten Sie spezielle SW-Fachverfahren zur Einlieferung von Daten nutzen, müssen diese Programme entsprechend angepasst werden.

IT.NRW bittet diese Informationen – sofern Sie fachlich nicht zuständig sind – an die entsprechenden Stellen in Ihren Häusern weiterzuleiten.

IT.NRW informiert über “Gemeinsames Vollstreckungsportal der Länder”