Schutz von Leib und Leben kommunaler Vollziehungsbeamter; Zusammenarbeit mit der Polizei

Schnellbrief 120/2020 des Städte- und Gemeindebundes NRW Der StGB NRW weist in diesem Schnellbrief vom 24.03.2020 darauf hin, dass es bei Übergriffen auf Vollziehungsbeamte – zuletzt der mit tödlichem Ausgang aus Dezember 2019 in Köln – Unterschied in der Gefährdungsbewertung

Erlass zur Zusammenarbeit zwischen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern beziehungsweise Vollziehungsbeamtinnen und Vollziehungsbeamten und der Polizei

In der aktualisiserten Fassung finden sie den Link zum Erlass zur Zusammenarbeit zwischen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern beziehungsweise Vollziehungsbeamtinnen und Vollziehungsbeamten und der Polizei Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums des Innern, des Ministeriums der Justiz und des Ministeriums der Finanzen vom 4. Dezember 2018 unter der

Ausschreibung der Seminare 2020 weiter vervollständigt

Der Landesverband hat die Seminare für das Jahr 2020 weiter vervollständigt. Weitere Seminarangebote/-termine werden zur Zeit noch erörtert. Schauen Sie also regelmäßig nach weiteren Angeboten auf dieser Internetseite. Sie finden diese unter der Rubrik “Fortbildung/Seminare”. Beachten Sie bitte die Teilnahmebedingungen

Innenministerium beantwortet Anfrage des Fachverbandes zur Unanwendbarkeit des § 5 Abs. 1 Satz 2 VwVG NRW mit

Das Innenministerium teilt in Beantwortung der Anfrage des Fachverbandes zur Unanwendbarkeit des § 5 Abs. 1 Satz 2 VwVG NRW mit, dass nach der Änderung des § 30 AO und auch unter Beachtung des Urteils des OVG Münster vom 06.11.18

Erlass des Innenministeriums zu § 5 Abs. 1 Satz 2 VwVG NRW Schnellbrief 320/2019 des StGB NRW

Das Ministerium des Inneren des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Erlass vom 16.10.19 mitgeteilt, dass § 5 Abs. 1 Satz 2 VwVG NRW wegen Verstoßes gegen (neues) Bundesrecht in § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO unanwendbar geworden ist. Der Fachverband

Personelle Veränderungen im Landesvorstand

Die Kollegin, Diana Levermann, hat den Vorsitz im Bezirk Arnsberg an den Kollegen Dirk Markewitz übergeben. Ihre weitere Funktion als KHR-Referentin hat sie dem Kollegen, Eric Hornickel, übertragen. Die Funktion als stellvertretende Landesvorsitzende im Landesvorstand behält sie bei. Die Kontaktdaten

Musterdienstanweisung für die FiBu (überarbeitete Version)

Die überarbeitete Version einer Musterdienstanweisung für die FiBu von Rolf Sturme steht Ihnen jetzt auf der Seite des Landesverbandes NRW unter der Rubrik “Veröffentlichungen” im Mitgliederbereich zur Verfügung.

Anpassung des Kostenbeitrags nach § 5 VO VwVG NRW

Mit der Änderung des § 5 Abs. 1 Satz 1 VO VwVG NRW wird der Kostenbeitrag für Vollstreckungsersuchen Dritter von 23,00 Euro auf nunmehr 37,00 Euro angepasst. Die Änderung wurde am 21. Juni 2018 im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen