Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat nach mündlichen Verhandlungen am 16./17. März 2016 in insgesamt 18 Revisionsverfahren entschieden, dass der Rundfunkbeitrag für private Haushalte verfassungsgemäß erhoben wird ( Quelle: Bundesverwaltungsgerichtes / Presse / Pressemitteilung / Nr. 21/2016 vom 18.03.2016)

 

oder Aufruf unter dem Link: http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2016&nr=21

 

Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit Grundgesetz vereinbar