Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. verweist aus aktuellem Anlass auf den Erlass des Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen vom 01.03.2023. Die entsprechenden Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage. Erlass vom 01.03.2023 Ihr Landesvorstand
Beitreibung von Vollstreckungskosten und Eintragungen in das Schuldnerverzeichnis
