Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Landesverband NRW e.V. übermittelt die folgende Information für Sie.

Die Vollstreckungsvergütungsverordnung wird nicht geändert.

Das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen hat nach Auswertung der Stellungsnahmen von der angedachten Überarbeitung der Vollstreckungsvergütungsverordnung vorerst Abstand genommen. Die bisherigen Regelungen in Form eines anreizorientierten Systems werden beibehalten.

Ihr Landesvorstand NRW e.V.

Vollstreckungsvergütungsverordnung wird nicht geändert
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