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Datum/Zeit
Date(s) - 08/04/2019
9:00 - 15:30
Veranstaltungsort
Rathaus Kevelaer
Kategorien
Zielgruppe:
Mitarbeiter / -innen die mit der Umsetzung der Erfordernisse des § 32 KomHVO NRW unter Berücksichtigung von Niederschlagungen befasst sind.
Mitarbeiter der Rechnungsprüfung sind willkommen
Referent:
Rolf Sturme, Leiter Finanzbuchhaltung der Stadt Kevelaer / Schriftleiter des KHR – Handbuches
Inhalte:
Mit dem in Kraft treten der Kommunalhaushaltsverordnung zum 01.01.2019 wird eine Überarbeitung der Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung erforderlich; u. a.:
- Regelungsverpflichtungen aus der Kommunalhaushaltsverordnung NRW (§ 32 KomHVO)
- Erkenntnissen zu Regelungsmöglichkeiten in der Finanzbuchhaltung/Zahlungsabwicklung und der Vollstreckungsbehörde seit Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF)
- Das Aufgabengebiet Niederschlagswesen unter Berücksichtigung gesetzlicher Änderungen zu § 261 AO
- Musterdienstanweisung für die Finanzbuchhaltung / das Forderungsmanagement auf der Basis der Erkenntnisse aus diesem Seminar
Erfahrungsaustausch – Fragen aus der Praxis
2019/0004 – Die Dienstanweisung nach § 32 KomHVO NRW unter besonderer Betrachtung der Niederschlagung
Buchung
Die Veranstaltung ist ausgebucht.