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Datum/Zeit
Date(s) - 08/04/2019
9:00 - 15:30

Veranstaltungsort
Rathaus Kevelaer

Kategorien


Zielgruppe:
Mitarbeiter / -innen  die mit der Umsetzung der Erfordernisse des § 32 KomHVO NRW unter Berücksichtigung von Niederschlagungen befasst sind.
Mitarbeiter der Rechnungsprüfung sind willkommen

Referent:
Rolf Sturme, Leiter Finanzbuchhaltung der Stadt Kevelaer / Schriftleiter des KHR – Handbuches

Inhalte:

Mit dem in Kraft treten der Kommunalhaushaltsverordnung zum 01.01.2019 wird eine Überarbeitung der Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung erforderlich; u. a.:

  • Regelungsverpflichtungen aus der Kommunalhaushaltsverordnung NRW (§ 32 KomHVO)
  • Erkenntnissen zu Regelungsmöglichkeiten in der Finanzbuchhaltung/Zahlungsabwicklung und der Vollstreckungsbehörde seit Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF)
  • Das Aufgabengebiet Niederschlagswesen unter Berücksichtigung gesetzlicher Änderungen zu § 261 AO
  • Musterdienstanweisung für die Finanzbuchhaltung / das Forderungsmanagement auf der Basis der Erkenntnisse aus diesem Seminar

Erfahrungsaustausch – Fragen aus der Praxis

2019/0004 – Die Dienstanweisung nach § 32 KomHVO NRW unter besonderer Betrachtung der Niederschlagung

Buchung

Die Veranstaltung ist ausgebucht.