Mit Schnellbrief 105/2020 weist der Städte- und Gemeindebund NRW auf die og. Änderung hin. Den Schnellbrief können Sie direkt auf der Internetseite des StGB unter
www.kommunen.nrw
Änderung des Insolvenzanfechtungsrechts zur Vermeidung pandemiebedingter Insolvenzen