Schnellbrief 120/2020 des Städte- und Gemeindebundes NRW

Der StGB NRW weist in diesem Schnellbrief vom 24.03.2020 darauf hin, dass es bei Übergriffen auf Vollziehungsbeamte – zuletzt der mit tödlichem Ausgang aus Dezember 2019 in Köln – Unterschied in der Gefährdungsbewertung zwischen Vollziehungsbeamten der Kommunen und des Landes geben mehr gibt.

Der Schnellbrief und seine Anlagen können unter dem AZ. 14.0.35-003 direkt beim StGB unter der Internetadresse www.kommunen.nrw abgerufen werden.

Schutz von Leib und Leben kommunaler Vollziehungsbeamter; Zusammenarbeit mit der Polizei