Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

der Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. verweist aus aktuellem Anlass auf den Erlass des Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen vom 01.03.2023.  Die entsprechenden Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage.

Erlass vom 01.03.2023

 

Ihr Landesvorstand NRW e.V.

Beitreibung von Vollstreckungskosten und Eintragungen in das Schuldnerverzeichnis
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