Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
der Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. verweist aus aktuellem Anlass auf den Erlass des Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen vom 01.03.2023. Die entsprechenden Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage.
Ihr Landesvorstand NRW e.V.
Beitreibung von Vollstreckungskosten und Eintragungen in das Schuldnerverzeichnis