Die Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (VwVG NRW) ist im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.), Ausgabe 2021 – Nr. 46 vom 30.6.2021, Seite 761 bis 784 veröffentlicht und müsste demnach heute (01.07.2021) in Kraft getreten sein. Die Veröffentlichung des „Gesetz zur
Sicherheitsausstattung für die Eingriffsverwaltung
der BS-Behördenverlag bietet für die Aufgabenbereiche in der Eingriffsverwaltung Sicherheitsartikel zur Eigensicherung an. Aktuell geht es um den BS-Executor; eine Schutzweste für den Außendienst. Interssierte finden zu diesem und weiteren Artikeln nähere Einzelheiten unter https://www.bs-behoerdenverlag.de/eigensicherung/
Änderungen im Landesvorstand Nordrhein-Westfalen
Der Landesverband weist daraufhin, dass der Kollege Wolfgang Voos aufgrund eines Arbeitgeberwechsels und des künftigen Aufgabengebietes den Bezirksvorsitz für den Bezirk Düsseldorf aufgegeben hat. Wir bedanken uns für die Mitarbeit im Vorstand und wünschen Wolfgang Voos für die Zukunft alles
Stellungnahme des MHKBG bzgl. der möglichen Übertragung des Mahnverfahrens
Die Stellungnahme befasst sich mit einer möglichen Übertragung des Mahnverfahrens bzw. der Einrichtung mehrerer Mahnstellen in den kommunalen Verwaltungen sowie und in der Vereinbarkeit der KomHVO mit dem VwVG NRW. Sie finden die Stellungnahme des MHKBG mit Hintergrundinformationen als PDF-Datei
Termin für die Landesarbeitstagung in Nordrhein-Westfalen erneut verschoben
Die anhaltende Corona-Pandemie wirft die Terminplanungen auch bei den Referenten für die Landesarbeitstagung durcheinander. Der Landesvorstand musste auf Grund dessen nochmals verschieben. Die Landesarbeitstagung findet (Stand heute) am 07.10.2021 im Ringhotel Am Stadtpark, Kurt-Schumacher-Straße 43 in 44532 Lünen statt. Hoffen
Wechsel des Vorsitzes im Landesbezirk Münster
Der Kollege Heiner Wilmer ist aus dem aktiven Dienst und aus dem Landesvorsitz ausgeschieden. Den Vorsitz im Landesbezirk Münster übernimmt ab sofort kommissarisch: Frau Christiane Richter, Kreis Borken. Die Kontaktdaten von Frau Richter finden sie auf Internetseite des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen
Zulassung von Fachprogrammen nach § 94 GO
Eine informelle Mitteilung von Diana Levermann Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) übernimmt die Zulassung der Fachprogramme nach § 94 Abs. 2 GO NRW. Eine Zulassungspflicht nach § 94 Absatz 2 GO NRW ergibt sich in erster Linie bei Fachverfahren die im
Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zum Referenten- Entwurf des Jahressteuergesetzes 2020
Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen (StGB NRW) hat in seinem Schnellbrief 444/2020 auf die im Referentenentwurf vorgesehenen Änderung des § 1 Abs. 2 der Abgabenordnung durch Art. 21 Nr. 2 Buchst. a JStG 2020-E hingewiesen. Danach sollen die kommunalen Vollstreckungsbehörden
Ablehnung der Bearbeitung von Amtshilfeersuchen unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 VwVfG NRW)
In einem Schreiben des MHKGB Nordrhein-Westfalen an den StGB NRW wird darauf hingewiesen, dass die Voraussetzungen für eine pauschale Ablehnung der Bearbeitung von Amtshilfeersuchen unter Berufung auf § 5 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Landes
Vollstreckungsaußendienst in Zeiten von Corona
Der Fachverband hat sich Gedanken zum Einsatz des Außendienstes gemacht. Näheres finden Sie im geschützten“Mitgliederbereich” unter dem Unterpunkt “Veröffentlichungen” (Anmeldung/Registrierung erforderlich).