Innenministerium beantwortet Anfrage des Fachverbandes zur Unanwendbarkeit des § 5 Abs. 1 Satz 2 VwVG NRW mit

Das Innenministerium teilt in Beantwortung der Anfrage des Fachverbandes zur Unanwendbarkeit des § 5 Abs. 1 Satz 2 VwVG NRW mit, dass nach der Änderung des § 30 AO und auch unter Beachtung des Urteils des OVG Münster vom 06.11.18

Erlass des Innenministeriums zu § 5 Abs. 1 Satz 2 VwVG NRW Schnellbrief 320/2019 des StGB NRW

Das Ministerium des Inneren des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Erlass vom 16.10.19 mitgeteilt, dass § 5 Abs. 1 Satz 2 VwVG NRW wegen Verstoßes gegen (neues) Bundesrecht in § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO unanwendbar geworden ist. Der Fachverband

Personelle Veränderungen im Landesvorstand

Die Kollegin, Diana Levermann, hat den Vorsitz im Bezirk Arnsberg an den Kollegen Dirk Markewitz übergeben. Ihre weitere Funktion als KHR-Referentin hat sie dem Kollegen, Eric Hornickel, übertragen. Die Funktion als stellvertretende Landesvorsitzende im Landesvorstand behält sie bei. Die Kontaktdaten

Anpassung des Kostenbeitrags nach § 5 VO VwVG NRW

Mit der Änderung des § 5 Abs. 1 Satz 1 VO VwVG NRW wird der Kostenbeitrag für Vollstreckungsersuchen Dritter von 23,00 Euro auf nunmehr 37,00 Euro angepasst. Die Änderung wurde am 21. Juni 2018 im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen

Änderung der Allgemeinen Verfügung und des Gemeinsamen Runderlasses – Datenübertragungsregeln für die Datenübermittlung aus dem und zu dem zentralen Vollstreckungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen

Zum 01.01.2018 wird die Allgemeine Verfügung des Justizministeriums vom 26. November 2012 – 1518 – I. 193 -und Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales – 56 – 36.06.18. – und des Finanzministeriums – H 2090 – 2/13 –

E-Government-Gesetz: Rechtsbehelfsbelehrung und elektronische Widerspruchserhebung

Kommunen müssen ab dem 01.01.2018 nach dem E-Government-Gesetz Nordrhein-Westfalen (EGovG) den elektronischen Zugang für die Übermittlung von Dokumenten auf elektronischem Weg eröffnen. Dies muss zusätzlich durch ein De-Mail-Postfach geschehen.

Handreichungen des Verfassungsschutzes NRW zu Reichsbürgern

Nachdem der Städte- und Gemeindebund -StGB- NRW im November 2016 auf den Erlass des Ministerium für Inneres und Kommunales NRW hingewiesen (Az 11-38.04.06 vom 24.11.2016) hatte, verweist er jetzt in seiner Mitteilung -Recht, Personal, Organisation- vom 18.10.2017 unter Az. 18.1.2-001

Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen zur Reform der freiwilligen Einlagensicherung

Der StGb NRW hat auf seiner Homepage unter seinem AZ. 574/2017 vom 25.09.2017 eine Mitteilung unter dem Titel “DStgB zur Reform der freiwilligen Einlagensicherung” veröffentlicht. Die Mitteilung finden Sie unter: https://www.kommunen-in-nrw.de/index.php?id=61&np_stgb%5bdocument%5d=27180&no_cache=1