Wir weisen auf die Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes NRW vom 12.02.2016 unter der dortigen Rubrik “Mitteilungen – Umwelt, Abfall und Abwasser – (AZ: 24.1.2.1 qu)” hin. Diese bezieht sich auf ein Urteil des OVG vom 11.11.2015, mit Auswirkungen auf
Musterdienstanweisung für die Finanzbuchhaltung
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