Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Landesverband NRW e.V. übermittelt die folgende Information für Sie. Die Vollstreckungsvergütungsverordnung wird nicht geändert. Das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen hat nach Auswertung der Stellungsnahmen von der angedachten Überarbeitung der Vollstreckungsvergütungsverordnung vorerst Abstand genommen. Die
Vollstreckungsvergütungsverordnung wird nicht geändert


