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Datum/Zeit
Date(s) - 03/09/2024
9:00 - 13:00

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 Die Teilnahme ist auf 25 Personen beschränkt!

 

Veranstaltungsort:
Online-Seminar über Zoom

Datum und Zeit
03.09.2024, 09:00 – 13:00 Uhr

Zielgruppe:
Mitarbeitende der Kommunal- und Kreisverwaltungen. Geeignet für Anfänger und Fortgeschrittene, die sich mit den für Kommunen praxisrelevanten Bezügen zum Insolvenzrecht vertraut machen wollen.

Referent:
Rechtsanwalt Dr. Olaf Hiebert (Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht)

Dr. Olaf Hiebert ist seit mehr als 14 Jahren Rechtsanwalt. Der Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht ist Partner der bundesweit tätigen Wirtschaftskanzlei Buchalik Brömmekamp. Nach einer Promotion zu einem insolvenzrechtlichen Thema wirkte Dr. Hiebert zunächst fünf Jahre in der Insolvenzverwaltung, um seinen Schwerpunkt dann auf die Beratung und insolvenzrechtliche Prozessführung zu legen. Er vertritt neben Privatpersonen und Unternehmern auch Kommunen, Finanzämter und das Land NRW in insolvenzrechtlichen Fragen. Zahlreiche Veröffentlichungen und Vorträge zu relevanten insolvenzrechtlichen Themen bei Verbänden, Behörden und Unternehmen weisen Herrn Dr. Hiebert als Experten aus. Von 2018 bis 2022 war er Lehrbeauftragter an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung des Landes NRW.

Inhalte:

Die Teilnehmenden erfahren in vier Stunden alles zu den praxisrelevanten Themen
im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren aller Größenordnungen und
Verfahrensarten. Die juristischen Fachbegriffe werden in eine einfache deutsche
Sprache übersetzt und anhand praktischer Beispiele erläutert. Schwerpunkt bilden
jene Bereiche, die für die Kommune von wirtschaftlicher Bedeutung sind.

-Welche Berührungspunkte haben Mitarbeitende der Kommunalverwaltungen
  mit dem Insolvenzrecht?
-Sinn und Zweck des Insolvenzverfahrens – Hintergründe
-Verfahrensarten – InsO, StaRUG, Schutzschirm, Privatinsolvenz
-Die Systematik der Insolvenzordnung – wo finde ich was?
-Insolvenzforderung (§ 38 InsO) oder Masseverbindlichkeit (§ 55 InsO)
-Insolvenzmasse (§ 35 InsO), Aussonderungsrecht (§ 47 InsO) oder
 Absonderungsrecht (§§ 50 ff. InsO) – Sicherheiten in der Insolvenz richtig sichern, geltend machen und verwerten
-Insolvenzforderungen richtig zur Insolvenztabelle anmelden
-Risiken der Forderungsanmeldung – die Insolvenzanfechtung
-Vollstreckungsmöglichkeiten konsequent und richtig nutzen
-Welche Möglichkeiten bietet die neue BGH-Rechtsprechung den Kommunen zur Abwehr von Ansprüchen aus Insolvenzanfechtung?
-Aufrechnung vor, in und nach der Insolvenz
-Fragen und Austausch zu allen Themen

 

 

 

 

2024/0008 NW – Insolvenz

Buchung

Ticket-Typ Preis Plätze
Nichtmitglieder €175,00
Mitglieder €150,00