Die hohen Steuerzinsen von sechs Prozent im Jahr sind nach dem heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes (Az. 1 BvR 2237/14 u.a.) seit 2014 verfassungswidrig. Das gilt für Steuernachzahlungen wie für -erstattungen, so das Bundesverfassungs-gericht. Steuerbescheide mit Verzinsungszeiträumen ab 2019 müssen korrigiert werden.

Darauf weist der Städte- und Gemeindebund Nordrhein Westfalen (StGB NRW) in seinem heutigen Schnellbrief 470/2021 hin. Gleichzeitig informiert der StGB NRW über die wesentlichen Inhalte aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes.

Den Schnellbrief können Sie über die Homepage des StGB NRW unter

www.kommunen.nrw

abrufen.

Die vollständige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist abrufbar unter:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/07/rs20210708_1bvr223714.html

Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit jährlich 6 % ab Jahr 2014 verfassungswidrig