Das Ministerium des Inneren des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Erlass vom 16.10.19 mitgeteilt, dass § 5 Abs. 1 Satz 2 VwVG NRW wegen Verstoßes gegen (neues) Bundesrecht in § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO unanwendbar geworden ist. Der Fachverband
Personelle Veränderungen im Landesvorstand
Die Kollegin, Diana Levermann, hat den Vorsitz im Bezirk Arnsberg an den Kollegen Dirk Markewitz übergeben. Ihre weitere Funktion als KHR-Referentin hat sie dem Kollegen, Eric Hornickel, übertragen. Die Funktion als stellvertretende Landesvorsitzende im Landesvorstand behält sie bei. Die Kontaktdaten
Musterdienstanweisung für die FiBu (überarbeitete Version)
Die überarbeitete Version einer Musterdienstanweisung für die FiBu von Rolf Sturme steht Ihnen jetzt auf der Seite des Landesverbandes NRW unter der Rubrik “Veröffentlichungen” im Mitgliederbereich zur Verfügung.
Die Gemeindehaushaltsverordnung -GemHVO- NRW ist Geschichte / Kommunalhaushaltsverordnung -KomHVO- NRW gilt ab 01.01.2019
Mit Einführung der Kommunalhaushaltsverordnung -KomHVO- NRW zum 01.01.2019 ist die GemHVO NRW -und damit nach der Gemeindekassenverordnung -GemKVO- NRW in 2004- nun auch Geschichte. In der anstehenden Thematik in Anforderungen, Anpassungen und den Möglichkeiten für die Kommunen wird die Musterdienstanweisung
Anpassung des Kostenbeitrags nach § 5 VO VwVG NRW
Mit der Änderung des § 5 Abs. 1 Satz 1 VO VwVG NRW wird der Kostenbeitrag für Vollstreckungsersuchen Dritter von 23,00 Euro auf nunmehr 37,00 Euro angepasst. Die Änderung wurde am 21. Juni 2018 im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen
Änderung der Allgemeinen Verfügung und des Gemeinsamen Runderlasses – Datenübertragungsregeln für die Datenübermittlung aus dem und zu dem zentralen Vollstreckungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen
Zum 01.01.2018 wird die Allgemeine Verfügung des Justizministeriums vom 26. November 2012 – 1518 – I. 193 -und Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales – 56 – 36.06.18. – und des Finanzministeriums – H 2090 – 2/13 –
E-Government-Gesetz: Rechtsbehelfsbelehrung und elektronische Widerspruchserhebung
Kommunen müssen ab dem 01.01.2018 nach dem E-Government-Gesetz Nordrhein-Westfalen (EGovG) den elektronischen Zugang für die Übermittlung von Dokumenten auf elektronischem Weg eröffnen. Dies muss zusätzlich durch ein De-Mail-Postfach geschehen.
Was wird sich ändern?
Allgemeinen Verfügung und des Gemeinsamen Runderlasses „Datenübertragungsregeln für die Datenübermittlung aus dem und zu dem zentralen Vollstreckungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen Zum 01.01.2018 wird die Allgemeine Verfügung des Justizministeriums vom 26. November 2012 – 1518 – I. 193 -und Gemeinsamer Runderlass
Handreichungen des Verfassungsschutzes NRW zu Reichsbürgern
Nachdem der Städte- und Gemeindebund -StGB- NRW im November 2016 auf den Erlass des Ministerium für Inneres und Kommunales NRW hingewiesen (Az 11-38.04.06 vom 24.11.2016) hatte, verweist er jetzt in seiner Mitteilung -Recht, Personal, Organisation- vom 18.10.2017 unter Az. 18.1.2-001
Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen zur Reform der freiwilligen Einlagensicherung
Der StGb NRW hat auf seiner Homepage unter seinem AZ. 574/2017 vom 25.09.2017 eine Mitteilung unter dem Titel “DStgB zur Reform der freiwilligen Einlagensicherung” veröffentlicht. Die Mitteilung finden Sie unter: https://www.kommunen-in-nrw.de/index.php?id=61&np_stgb%5bdocument%5d=27180&no_cache=1