Der Fachverband hat sich Gedanken zum Einsatz des Außendienstes gemacht. Näheres finden Sie im geschützten“Mitgliederbereich” unter dem Unterpunkt “Veröffentlichungen” (Anmeldung/Registrierung erforderlich).
Schutz von Leib und Leben kommunaler Vollziehungsbeamter; Zusammenarbeit mit der Polizei
Schnellbrief 120/2020 des Städte- und Gemeindebundes NRW Der StGB NRW weist in diesem Schnellbrief vom 24.03.2020 darauf hin, dass es bei Übergriffen auf Vollziehungsbeamte – zuletzt der mit tödlichem Ausgang aus Dezember 2019 in Köln – Unterschied in der Gefährdungsbewertung
Startschuss zum neuen Newsletter-Service
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Landesverband Nordrhein-Westfalen hat die technischen Voraussetzungen für den Versand des Newsletter nun geschaffen. Der erste Schritt war die Bestätigungsmitteilung die Sie bereits in den letzten Tagen erhalten haben. Wichtig ist dabei, dass Sie diese
Änderung des Insolvenzanfechtungsrechts zur Vermeidung pandemiebedingter Insolvenzen
Mit Schnellbrief 105/2020 weist der Städte- und Gemeindebund NRW auf die og. Änderung hin. Den Schnellbrief können Sie direkt auf der Internetseite des StGB unter www.kommunen.nrw
Erlass zur Zusammenarbeit zwischen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern beziehungsweise Vollziehungsbeamtinnen und Vollziehungsbeamten und der Polizei
In der aktualisiserten Fassung finden sie den Link zum Erlass zur Zusammenarbeit zwischen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern beziehungsweise Vollziehungsbeamtinnen und Vollziehungsbeamten und der Polizei Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums des Innern, des Ministeriums der Justiz und des Ministeriums der Finanzen vom 4. Dezember 2018 unter der
Ausschreibung der Seminare 2020 weiter vervollständigt
Der Landesverband hat die Seminare für das Jahr 2020 weiter vervollständigt. Weitere Seminarangebote/-termine werden zur Zeit noch erörtert. Schauen Sie also regelmäßig nach weiteren Angeboten auf dieser Internetseite. Sie finden diese unter der Rubrik “Fortbildung/Seminare”. Beachten Sie bitte die Teilnahmebedingungen
Innenministerium beantwortet Anfrage des Fachverbandes zur Unanwendbarkeit des § 5 Abs. 1 Satz 2 VwVG NRW mit
Das Innenministerium teilt in Beantwortung der Anfrage des Fachverbandes zur Unanwendbarkeit des § 5 Abs. 1 Satz 2 VwVG NRW mit, dass nach der Änderung des § 30 AO und auch unter Beachtung des Urteils des OVG Münster vom 06.11.18
IT.NRW informiert über “Gemeinsames Vollstreckungsportal der Länder”
Der Landesbetrieb IT.NRW hat uns heute über die Planungen im Verfahren „Gemeinsames Vollstreckungsportal der Länder“ informiert. Wir geben diese Information hier an Sie weiter.
Erlass des Innenministeriums zu § 5 Abs. 1 Satz 2 VwVG NRW Schnellbrief 320/2019 des StGB NRW
Das Ministerium des Inneren des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Erlass vom 16.10.19 mitgeteilt, dass § 5 Abs. 1 Satz 2 VwVG NRW wegen Verstoßes gegen (neues) Bundesrecht in § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO unanwendbar geworden ist. Der Fachverband
Personelle Veränderungen im Landesvorstand
Die Kollegin, Diana Levermann, hat den Vorsitz im Bezirk Arnsberg an den Kollegen Dirk Markewitz übergeben. Ihre weitere Funktion als KHR-Referentin hat sie dem Kollegen, Eric Hornickel, übertragen. Die Funktion als stellvertretende Landesvorsitzende im Landesvorstand behält sie bei. Die Kontaktdaten